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Welche Inhalte kommen in Frage?

Auf der Internetplattform können alle Inhalte abgelegt werden, die für eine Berichterstattung der Medien interessant sein können. Die Inhalte der freien Journalisten sind bei Abdruck honorarpflichtig, während die Beiträge der zahlenden Kunden honorarfrei redaktionell verwendet werden können.


Welche Kosten entstehen Einstellern von honorarpflichtigen Inhalten (Journalisten) ?

Den freien Journalisten, die Ihre Inhalte zum honorarpflichtigen Abdruck anbieten, entstehen keine Kosten. Die Journalisten bieten ihre Inhalte über die Plattform auf eigene Rechnung an. Die Pflege, das Verbuchen, die Abrechnung und die Kontrolle der Abrechnung erfolgt von den Journalisten in Eigenregie auf eigenes Konto.


Welche Kosten entstehen Einstellern von honorarfreien Inhalten (Firmen, Verbände, Agenturen) ?

Für gewerbliche Anbieter und Kunden, die ihre Presse-Texte, Presse-Fotos, Pressemappen und Anzeigenvorlagen den Medien kostenlos zur Verfügung stellen möchten, gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

Journalisten, die honorarfreie Inhalte für ihre Kunden einstellen, wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % vom Umsatz gewährt.


Welche Kosten entstehen Redaktionen und Medien?

Es entstehen keine Kosten für die Nutzung der Plattform. Recherchieren, Suchen und Downloaden von Inhalten sind kostenfrei. Der Abdruck honorarfreier Inhalte erfolgt kostenfrei, bei honorarpflichtigen Inhalten der freien Journalisten sind diese direkt an die Journalisten zu honorieren. Die Preise richten sich nach der üblichen Honorarhöhe der Medien oder werden individuell zwischen den Medien und den anbietenden Journalisten vereinbart. Bei eventuellen Fragen oder Sondervereinbarungen bitten wir um Preisanfrage.


Wie bekomme ich den Zugang?

Das erstmalige Einloggen erfolgt über die Internetplattform. Sollten Sie Ihr zugeteiltes Passwort vergessen haben, treten Sie bitte mit dem Web-Master in Kontakt.


Wer ist für die Inhalte verantwortlich?

Der Einsteller haftet namentlich für die eingestellten Inhalte und Zusätze.


Können Inhalte redaktionell verwendet werden?

Alle Inhalte sind für den redaktionellen Gebrauch bestimmt. Redaktionen - bitte bedienen Sie sich. Eine Nachfrage bzw. ausdrückliche Freigabe ist nicht erforderlich. Die Nutzungsbedingungen lt. AGB werden durch das Einloggen bzw. Downloaden bestätigt.


Exklusivität

Eine Exklusivität der Nutzung wird in der Regel nicht zugesichert. Sollte seitens einer Redaktion der Wunsch nach Exklusivität bestehen, muß dies gesondert vereinbart werden.


Wer besitzt die Rechte an den Inhalten?

Die Urheberrechte an den Inhalten bleiben bei den Urhebern. Sie treten gegen Belegzusendung und Honorar (honorarpflichtige Inhalte) bzw. gegen Namensnennung und Belegexemplar (honorarfreie Inhalte) die einmaligen Nutzungsrechte an die nutzenden Medien ab.
Die Einsteller versichern, dass sie die Urheberrechte alleine besitzen und durch die Veröffentlichung keine persönlichen Rechte Dritter verletzen.


Was will die deutsche online presse agentur anbieten?

Die deutsche online presse agentur will die Plattform für Journalisten, Fotografen, Autoren, Karikaturisten, Zeichner, Grafiker, Firmen, öffentlichkeitsarbeiter, Werbeagenturen, Redaktionen und Anzeigenabteilungen der Medien sein.
Sie will die teilweise sehr interessanten Archive journalistischer Freiberufler den Medien zur Nutzung anbieten und damit für die Redaktionen zum täglichen Handwerkszeug werden.

Außerdem finden die Redaktionen auf diesen Seiten interessante Informationen aus dem Bereich von Firmen und Verbänden, so dass die Plattform ein tägliches Handwerkszeug für Redaktionen und Firmen ist, die etwas zu sagen haben. Gerade für Sonderthemen oder Specials soll diese Plattform zur kompetenten und raschen Fundgrube werden. Einstellende Journalisten können weitere Einnahmen ohne Mehrarbeit erzielen, während die Firmen, Vereine und Verbände ihre öffentlichkeitsarbeit optimieren können.


Können die Inhalte werbenden Charakter haben?

Honorarpflichtige Inhalte von Journalisten dürfen keinen werbenden bzw. PR-Charakter haben. PR-Inhalte müssen also solche im honorarfreien Bereich eingestellt werden. Das Einstellen dieser Inhalte ist kostenpflichtig. Journalisten, die für ihre Kunden PR-Inhalte in den honorarfreien Bereich einstellen, erhalten 20 % Vermittlungsprovision.


Schon veröffentlicht – Zweitverwertung

Gerade Themen, die bereits veröffentlicht wurden, eignen sich für das Platzieren auf der Site der deutschen online presse agentur. Bei der Vielfalt der Medien können interessante Themen immer wieder auf Interesse stoßen.


Spezielle Kenntnisse, spezielle Wünsche?

Sie haben als Journalist ein thematisches Steckenpferd oder spezielle Kenntnisse? Dann sollten Sie Ihre Kompetenz und die Verwertungschancen über die deutsche online presse agentur nutzen und das Thema besetzen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie entsprechende Wünsche für Rubriken, Sonderthemen oder Newsletter haben.


Wie erfolgt die Vermarktung der Inhalte?

Jeder Journalist ist aufgefordert, seine Inhalte selbst zur Vermarktung anzubieten. Dazu kann er seine persönliche Seite bei onpra.de benutzen und auch dorthon direkt verlinken. Darüberhinaus werden die Redaktionen elektronisch, per Fax oder persönlich von der deutschen online presse agentur über das angebotene, neue Material bzw. die eingestellten Sonderthemen informiert. Geäußerte Wünsche der Redaktionen werden an die teilnehmenden Journalisten je nach Themengebiet weitergegeben.


Können Nutzungen beschränkt werden?

Ja. Einstellende Journalisten können mit bestimmten Zusätzen beim Hochladen Ihrer Inhalte verhindern, dass bestimmte Medien (z. B. Politische Richtungen, Erotische Blätter etc.) die Inhalte verwerten.


Werden alle Inhalte veröffentlicht?

Nein. Die deutsche online presse agentur behält sich vor, einzelne Beiträge und Inhalte ohne Angabe von Gründen zu entfernen. Das gilt in besonderer Weise für radikale, tendenziell-politische, gewaltverherrlichende oder kinder- oder jugendgefährdende Inhalte.


Ausschluß von Einstellern

Die deutsche online presse agentur behält sich das Recht vor, einzelne Einsteller von der Nutzung der Plattform ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Der Ausschluß kann auch aufgrund von Hinweisen der Redaktionen erfolgen, die sich auf eine mangelhafte Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Inhalte einzelner Einsteller beziehen.


Rechercheaufträge abgeben – annehmen?

Auf Wunsch nehmen wir spezielle Themen in unseren Sonderthemen-Katalog auf und informieren die Redaktionen entsprechend. Gleichfalls nehmen wir Rechercheaufträge von Redaktionen entgegen und leiten sie an die Mitarbeiter der deutschen online presse agentur weiter.


Wie wird die Nutzung und Honorierung kontrolliert?

Jeder Journalist erhält in seinem persönlichen Bereich die Übersicht, welche Inhalte von welchen Redaktionen genutzt wurden, so dass er den Umgang mit seinen Inhalten selbst kontrollieren kann. Außerdem führt die deutsche online presse agentur aufgrund der Einlog-Angaben sowie der technischen Nachvollziehbarkeit der Downloads Kontrollen und Stichproben durch. Eine mißbräuchliche Nutzung wird von der deutschen online presse agentur juristisch verfolgt.



Alle Inhalte auf dieser Seite sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben.
Inhalte von freien Journalisten, die urheberrechtlich geschützt und kenntlich gemacht sind, müssen auf jeden Fall honoriert werden.
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